Darf ein Vertragsstaat nach seinem innerstaatlichen Recht eigene Staatsangehörige nur unter dem Vorbehalt ausliefern oder überstellen, dass der Betreffende an diesen Staat zurücküberstellt wird, um dort die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um seine Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die in Absatz 10 genannte Verpflichtung mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
如果本法律规定,允许引渡或移交其民须以该人将被送还本,就引渡或移交请求所涉审、中作出的决刑为条件,且该和寻求引渡该人的也同意这一选择以及可能认为适宜的其他条件,则此种有条件引渡或移交即足以解除该根据本条第10款所承担的义务。